Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage.Spricht was dagegen, das ich mich nochmals Selbstständig mache obwohl ich Steuerschulden beim FA habe? Die Sache läuft auch noch.... Habe gelesen, das mit das FA eine nochmalige Selbstständigkeit untersagen kann, muß das per Bescheid geschehen oder wenn ich jetzt zur Gewerbeanmeldung gehe, dann ist das dort schon hinterlegt? Weiss da jemand was drüber? Danke LG