hallo,

generell gillt das was im vertrag vereinbart ist d.h. wenn der Vermiter der Hundehaltung im Vertrag zulässt dann muss er sich daran auch generell erstmal halten. die lautstärke des Hundes spielt erst dann eine rolle wenn der Hund die ganze nacht ununterbrochen durchbellt und es für die Nachbarn unzumutbar wird weiter mit der Situatin zu leben aber das muss dann Gerichtlich geklärt werden.

folglich wenn im vertrag steht das Haustiere erlaubt sind dann kann der vermieter es im nachgang erstmal nicht verbieten sollte er es wie in dem fall doch machen begeht er einen Vertragsbruch um da aber nicht alleine gegen an zu gehen rate ich dazu einen Rechtsbeistand für Mieter in anspruch zu nehmen oder dierekt dich an den Mieterschutzbund zu wenden die können da meistens eine gute lösung fürr dich erziehlen.

ich hoffe ich konnte ein wenig Helfen

Lieben Gruß

KranichRS

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