Ich muss demnächst aufgrund einer Verurteilung BTMG für 34 Monate in den Vollzug. ich bin derzeit auf freiem Fuß und Ersttäter. Laut Vollzugsplan NRW ist die JVA Euskirchen für mich zuständig und laut Anwalt ist ein offener Vollzug für mich mehr als wahrscheinlich. Mein bisheriger Arbeitgeber würde mich gerne weiter beschäftigen falls ich Freigänger werde, macht aber zur Bedingung, daß für ihn nicht sehr viel Aufwand bei der ganzen Sache entsteht. Meine Frage, wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn er einen Freigänger beschäftigt? Was kommt für ein Mehraufwand auf ihn zu. Kurz zur Arbeitsstelle: Geregelte Arbeitszeit von 8 St. täglich, keine Schichtarbeit, keine Feiertagsarbeit. Möglicherweise tageweise Einsatz im Außendienst. Zeiterfassung per Stempelkarte.

Thx