Guten Tag,

Ich muss demnächst meinen Zivilen Führerschein für längere Zeit, aufgrund einer MPU, abgeben. Die "Tat" bzw. Polizeikontrolle fand vor meinem Eintritt in die Bundeswehr statt, ich habe auch keinen Bundeswehr Führerschein daher bin ich durch denn Verlust Dienstlich nicht eingeschränkt. Meine Frage: Habe ich auch aufgrund der genannten Umstände ein größere Strafe seitens der Bundeswehr zu erwarten und bei wem muss ich den Führerscheinverlust melden? Das ich da ganz ohne eine "Strafe"(seitens der Bundeswehr) raus komme glaube ich eher nicht jedoch könnte es doch sein das sich der Punkt das es vor mein Dienstzeitbeginn und der Punkt das ich keinen BW-Führerschein besitze mildernd darauf auswirken?! Ich bin zurzeit FWDL und kein SaZ spielt das da auch eine Rolle?

Vielen Dank für die Antwort(en) schon mal im Voraus.