Hallo und servus.

Die Frage ist zwar schon 5 Jahre alt, aber würde gerne wissen wie das Verfahren ausgegangen ist.

Mir ist etwas ähnliches passiert, nur dass ich 34 bin und seit ich 18 bin einen Autoführerschein besitze.

Wurde am Tag meiner A-Führerscheinprüfung von der Polizei raus gezogen (15 min. davor) mit meinem 50er Roller, dass einige Km/h schneller fahren könnte als die erlaubten 45.

Ich bin nicht zu schnell gefahren und bin auch nicht vorbestraft oder auffällig gewesen.

Den Führerschein habe ich eine Stunde später geschafft und einige Stunden später bei der Führerscheinstelle abgeholt.

Die Tat habe ich vor Ort zugegeben und bereut und den Roller wieder in Normalzustand gebracht. Ich muss den Roller weder vorstellen noch habe ich die BA entzogen bekommen.

Das alles passierte am 26 August und ich warte was auf mich zu kommt. Von der Polizei weiß ich, dass ein Schreiben an die Führerscheinstelle raus gegangen ist aber noch nicht an die Staatsanwaltschaft.

Jetzt meine Fragen:

Warum wurde wohl nix an die Staatsanwaltschaft geschickt?

Erwartet mich als Ersttäter eine höhere Strafe und Führerscheinentzug?

Was denken sich wohl die Leute bei der Führerscheinstelle und Staatsanwaltschaft wenn die lesen, dass ich bereits die nötige Fahrtzulassung besitze?

Mit freundlichen Grüßen aus Bayern

Alexander

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