Die Eltern sind verpflichtet, die erste Ausbildung zu unterstützen.

Wenn der Sohn nur zu Hause ist und keiner beruflichen Bildung oder Tätigkeit

nachkommt z. B. Ausbildung, Studium müssen sie keinen Unterhalt zahlen. Mit 23 Jahren, zählt er auch nicht mehr zu den sogenannten "privilegierten Erwachsenen"

Wenn er nur zuhause faulenzt, kann er ohne Probleme vor die Tür gesetzt werden. Dann ist er erwebslos und hat dementsprechend Rechte und Pflichten.

Vor die Tür setzten geht aber grundsätzlich immer. Je nach Sachverhalt, kann es passieren, dass die Eltern für die Kosten aufkommen müssen.

Hört sich bei euch problembelastet an. Vielleicht mal eine Beratungsstelle aufsuchen?

Wenn er krank ist, bekommt er vielleicht Eingliederungshilfe.

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