Was gibt es rechtliches bei der Vermietung einer Wohnung für Kryptowährung zu beachten?
Ist Wohnraumvermietung für Kryptowährung in Deutschland zulässig?
Wie verhält es sich im Falle der Deflation der Kryptowährung mit § 5 WiStrG? Auch die Anwendung von § 558 BGB scheint mir fraglich, da die Miete sich die vertragliche Vereinbarung nicht ändert.
Ein analoger - zugegeben etwas hypothetischer - Fall scheint mir die Wohnungsüberlassung gegen Gold zu sein. Gab es da mal irgendwas an Urteilen?
Wohnung,
Recht,
Mietrecht,
Kryptowährung