Darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats mittels Foto ein Arbeitsergebnis eines Mitarbeiters dokumentieren, um es später unter Vorlage des Fotos mit dem Mitarbeiter zu besprechen? Der Mitarbeiter selbst wird nicht fotografiert, sondern nur das Ergebnis seiner Arbeit.

Es handelt sich dabei nicht um eine Videoüberwachung o. ä. zur Mitarbeiterkontrolle, sondern um ein aus konkretem Anlass gemachtes Foto, z. B. um ein vom Vorgesetzten als fehlerhaft festgestelltes Arbeitsergebnis festzuhalten.