Hallo zusammen.,

an dieser Stelle frage ich mich jeden Tag, ob ich blinken muss, wenn ich die Vorfahrtstraße verlasse. Da es meiner Meinung nach widersprüchlich ist.

Die blaue Linie wird gefahren. Es ist das Verkehrszeichen 1002-22 aufgestellt. Rechts abbiegende Vorfahrtstraße mit Einmündung gerade aus.

Die Stvo besagt hier ja: Folge ich der Vorfahrtstraße (grüne Linie) muss ich rechts blinken. Das ist klar.

Verlasse ich aber die Vorfahrtstraße (blaue Linie) per Schilddefinition geradeaus, darf ich nicht blinken. Aber ich befinde mich dann auf der Linksabbiegespur mit Linkspfeil auf dem Boden. Muss man dort jetzt doch links blinken obwohl man per Schilddefinition die Vorfahrtstrasse gerade aus verlässt.

Zur Klarstellung: In die „Obere Str“. kann man übrigens nicht von eingezeichneter Fahrtrichtung einbiegen.

Danke für eure Meinungen

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