Wie aus der Frage schon entnehmen ist, hat ein werdender lediger Vater zwar Vermögen, ist sozusagen Privatier, aber kein eigentliches Einkommen, studiert evtl sogar wieder. Welcher Betrag, also was vom Vermögen (nur der Zinsertrag?) wird bei der Unterhaltsrechnung für Mutter und Kind herangezogen? Muss man sein Vermögen offen legen?