Mal ganz grundsätzlich: Es ist richtig, dass die Justiz in der Regel über eigene Spezialeinheiten verfügt. Das ist aber je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Detail kann ich dazu allerdings nur sagen wie die Lage in Bayern ist. Ín By werden diese Einheiten Sicherungsgruppen (SIG) genannt. Soweit ich weiß hat Berlin übrigens KEINE SIG.

Das Problem ist, wie gesagt, dass nicht jede Anstalt über eine eigene Sicherungsgruppe verfügt. In kleinen Anstalten müssten im Ernstfall erst SIG`s von größeren JVAs angefordert werden. Da ist die Polizei oft schneller verfügbar. Hinzu kommt, dass diese Gruppen oft nicht rund um die Uhr im Dienst sind. In der Nacht kann es durchaus sein, dass nur eine Hand voll Beamter für 1000e Gefangene zuständig sind. Auch hier dauert die Alarmierung eines kompletten SIG-Teams oft viel zu lange. Eine SIG ist etwa mit dem USK der Polizei vergleichbar. Die Ausbildung und Ausrüstung ist natürlich deutlich robuster als die eines normalen Justizbeamten. Trotzdem wäre im Fall einer Geiselnahme eher das SEK zuständig weil das keine Schwerpunktaufgabe einer Sicherungsgruppe ist. Lediglich im Erstzugriff würde die SIG so einen Einsatz durchführen bis das SEK übernehmen kann. Übrigens gehört zu den Aufgaben der SIG durchaus auch Aufstandsbekämpfung.

Ich hoffe ich konnte helfen.

...zur Antwort