Gehört eine Anfrage via email an eine Rechtsanwaltskanzlei, welche diese allgemein auch per email beantwortet zu einer Erstberatung? D.h. darf hier eine Rechnung gestellt werden?

Die Kanzlei hat auf meine email per email geantwortet, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass es bei der Antwort auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt. Um hier genauer zu werden, seien weitere Unterlagen nötig. Die email wurde von einer gmx Adresse und nicht von der Anwalts email adresse versendet.

Da ich mich dann nicht mehr mit genaueren Unterlagen gemeldet habe, habe ich nun eine Rechnung für eine Erstberatung erhalten.