Hallo!

Ich bin aus Österreich und bei uns Hat man für das "pickerl" 1 Monat vor Ablauf der "pickerls" und 4 Monate nach Ablauf Zeit, die Überprüfung durchführen zu lassen. Bsp.: Überprüfung im April fällig, Zeitraum März-August: Ist es ein Problem wenn ich mit einem nach Österreichischen Grundlagen zwar abgelaufenem "Pickerl" , mit dem ich mich aber noch in der Toleranzzeit befinde (beispielsweise im Juli) nach Deutschland fahre. Gilt hier die Österreichische Grundlage der Tolernazzeit oder die Deutsche Grundlage, dass es keine Toleranzzeit gibt? Denn einen Termin für Die Überprüfung bekomme ich leider erst für mitte Juni, möchte aber davor schon nach Deutschland fahren.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

lg R