Hallo zusammen, wir haben 2005 eine ETW gekauft. Der Notar schickte und 7/2005 eine Rechnung.9/2005 eine Mahnung. Ich rief damals an und erklärte das die ETW noch im Grundbuchamt liegt und somit noch nicht vollzogen ist. Gestern kam nun eine Aufforderung zur Zahlung. Mittlerweile praktiziert der Notar nicht mehr und die Kostenaufstellung hat sein Nachfolger(im Sinne von Kunden-und Büroübernahme) aufgestellt. Kann er die Forderung nun einklagen?