Ich befinde mich in einem dualen Studium. Ich wohne in Berlin, meine erste Tätigkeitsstätte ist in Leipzig und im Jahr 2019 war ich in den Berufszeiten (also den Zeiten, wo ich nicht an der Hochschule war) lediglich in Berlin auf Arbeit. Bei der Steuererklärung können bei den Fahrtkosten 30 Cent zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte abgesetzt werden. Kann ich dies auch in meinem Fall nutzen? Ich war ja nie in Leipzig.