https://www.gutefrage.net/frage/kein-ebay-kleinanzeigen-usw-ab-2023#answer-482339093

erstmal so viel zu dem Satz von Gutefrage “Schreibe bitte respektvoll...blah blah“. Und Sie werfen den Fragesteller Schwurbelei vor. Zweitens, im Gesetz steht schon eine Obergrenze von der Zahl der Artikel die eine Privatperson im jähr steuerfrei verkaufen darf (ab 1 Jahr Haltedauer). Was ist wenn ich die alten Klamotten und Bücher von meinem Kind verkaufen will? da hab ich schon in einem Monat die Grenze überschritten. Ich habe keine Belege mehr davon. Die Beweislast, dass ich die Gegenstand länger als ein Jahr behalten habe, liegt bei mir jetzt. Immer muss ich mich nach jedem neuen Gesetz, als Privatperson, gegen den Staat wehren.

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