Das Anfertigen von Videoaufnahmen ist unter bestimmen Bedingungen keine Straftat. Da er dich nicht heimlich bei dir zu Hause gefilmt hat oder so, sollte das erlaubt sein, sofern er die Videoaufnahmen keinen Dritten zugänglich macht.

Aber eigentlich müsste das ein Richter klären. Bei den ganzen Betrügern und Schummlern in der Schule, finde ich das eigentlich eine gute Idee mit der Kamera.

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Ja, wer kennt es nicht? Hast du dir mal überlegt, nur noch Radlerhosen zu tragen?

https://www.youtube.com/watch?v=4vu-PQoNhhA

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