Ich kenne mich damit leider nicht wirklich aus, hoffe trotzdem ich kann dir damit ein bisschen weiterhelfen!
Grundsätzlich gilt für jede ärztliche Behandlung: Ohne einwilligung des Patienten ist eine Behandlung nicht zulässig. Voraussetzung einer wirksamen Einwilligung ist allerdings, dass der Patient einwilligungsfähic ist, das heißt, dass er in der Lage ist, 1. Sinn und Zweck der Behandlung, um die es konkret geht, zu begreifen, 2. deren Vor- und Nachteile abzuwägen und 3. daraufhin eine vernünftige Entscheidunc zu treffen
Eine Zwangsbehandlung ist ausschließlich im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einer Klinik zuläsig (nicht im Heim und nicht ambulant!), und diese Zwangsbehandlung muss vom Gericht ausdrücklich genehmigt werden, außerdem muss das Gericht den Betroffenen vorher persönlich anhören!