Hallo zusammen - brauche mal eure Hilfe! Arbeite seid 1,5 Jahren in einem Modefachgeschäft (keine "Billig"-Marken). Ich weiß, das ich einen gesetzl. Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen, in meinem Fall umgerechnet wären die 6 Tage im Jahr habe. Im Arbeitsvertrag steht, dass im Urlaubs- und Krankeitsfall die die gesetzl. Vereinbarungen gelten. Mein Stundenlohn beträgt den Mindestsatz von 8,50€ und zusätzl. erhalte ich 0,67 Cent als "vorschüssiges Urlaubsentgelt". Während den 1,5 Jahren hatte ich 6 Tage Urlaub, die mir nun als "Minusstunden" auf meinen Stundenabrechnungen aufgelistet werden. Auf Nachfrage bei meinen Arbeitgeber erhielt ich zur Antwort, dass ich diese nun unentgeltlich wieder rein arbeiten muss, da ich ja vorschüssiges Urlaubsentgelt erhalten und somit keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub habe! Hat hier mein Arbeitgeber recht oder ist das gesetzeswidrig, da mein "Urlaub" in diesem Fall nicht der Erholung gilt!?!