Hey Leute, ich war gerade auf einer Familienfeier und diskutiert mit meinem kleinen Cousin darüber, ob die Polizei ihm die Zigaretten wegnehmen dürfe, weil er erst 17 ist und das Rauchen in der Öffentlichkeit erst ab 18 erlaubt ist. Er kam dann mit einem interessanten Argument, er sagte, dass im Jugendschutzgesetz laut Paragraph 10 nur stehen würde, dass der Konsum und der Erwerb in der Öffentlichkeit verboten wäre. Darf die Polizei ihn dann durchsuchen, wenn der Besitz im Gesetz nicht ausdrücklich verboten ist? Muss die Polizei ihm eigentlich die Zigaretten wegnehmen?