Hund im eigenen Garten totgebissen. Was muss ich in die Wege leiten?

Ich kann es immer noch nicht begreifen. Heute morgen kam der Anruf von der Tierklinik. Mein kleiner Hund ist heute morgen nach 10 Tagen und zunächst guter Prognose verstorben. Ich möchte, dass der Halter des anderen Hundes zur Rechenschaft gezogen wird. Folgendes ist passiert: Der angreifende Hund (Kangal) wird als "Wachhund" gehalten. Er ist von dem zu bewachenden Grundstück geflohen, über unseren Zaun in den Garten gesprungen und hat ohne Vorwarnung unseren Kleinen (Havaneser) attackiert. Die Hunde (der Halter besitzt zwei) waren schon am Tag zuvor und schon mehrmals in der Vergangenheit ausgebrochen. Leider haben wir von dieser Tatsache erst im Nachhinein erfahren, so dass wir keine Veranlassung hatten, unseren Zaun höher zu ziehen oder andere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Wir dachten, wir wären in unserem eigenen Garten sicher...

Die Tierklinik regelt die Behandlungskosten gleich mit der Versicherung des Gegners. Mittlerweile hat dieser zusätzlich einen Elektrozaun vor seinem normalen Zaun angebracht. Allerdings weiß ich, dass selbst das so gestörten Asozialen Hunden nichts ausmacht.

Ich würde gern wissen, ob es die Möglichkeit gibt, den Mann oder seine Versicherung dazu zu bringen, sich an den Kosten für eine Zaunerhöhung unsererseits zu beteiligen. Wir können ja noch nichteinmal mehr Kinder im Garten spielen lassen.

An wen muss ich mich wenden? Sollte ich die Sache gleich dem RA übergeben?

Und wie viele Meldungen müssen eigentlich eingehen, damit dem Typen die Hundehaltung untersagt wird? Da er sich einen Dreck um die Sache kümmert, weil die Versicherung ja schon bezahlt, möchte ich, dass er sich vor irgendeiner andeen Instanz rechtfertigen muss.

Was kann ich machen?

Hund, Versicherung, Recht, Anzeige
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