Ich beziehe zur Zeit Kinderzuschlag und Wohngeld. Mein Kind wurde im September 2017 geboren. Vorher war ich berufstätig. Meine Bearbeiterin vom Elterngeld sagte mir, dass ich wahrscheinlich nur 300,00 Euro bekäme, da ich sogenannte Ersatzleistungen beziehe ( Wohngeld und Kinderzuschlag). Das war mir neu. Ich finde nichts im Netz . Einen Bescheid habe ich noch nicht. Mein Anspruch auf Elterngeld wäre aber deutlich höher, laut meines Gehaltes. Hat die Bearbeiterin Recht ?