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Unbedingt das Jugendamt bei Verdacht auf Misshandlung Schutzbefohlener informieren! Über das Jugendamt kann ein Sorgerechtsentzug bei entsprechenden Hinweisen einer Gefährdung des Kindeswohls beantragt werden. Bei meiner Mutter wurde damals so das Sorgerrecht entzogen und stattdessen hat ein Anwalt die Vormundschaft übernommenen. Lieben Gruß Jenny