An Silvester hatten wir eine Party bei meiner Freundin.. Wir waren alle sehr gut drauf und nach der Party hab ich mit meinem Freund im Bett meiner Freundin öhm naja... - Gästebett gekracht! Total peinlich natürlich.. meine Freundin fands natürlich witzig als ich ihr das Unglück am nächsten morgen beichtete.

Ich möchte nun meiner Haftpflicht melden, dass ich ihr Bett kaputt gemacht habe. Nun ist die frage ob ich in der fallschilderung tatsächlich angeben kann dass ich beim Sex das Bett kaputt gemacht habe. Oh man.

Soll ich den wahren Grund angeben? Was erfinden will ich eigentlich nicht, weil ich a) total schlecht lüge und b) das generell nich machen will, kommt sicher raus... ja oder ich beiß in den Säuren Apfel und bezahls selbst - 400€ -.-

Bitte um schnelle Hilfe :(