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Du solltest auf jeden Fall eine Strafanzeige wegen Sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt gemäß § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB erstatten.
Wenn es dir schwerfällt, deiner Mutter es so zu erzählen wie es ist, könntest du es so begründen: du hättest es mit Absicht gemacht um Pädophile aus dem Verkehr zu ziehen. Vielleicht fällt es dir dann leichter.
da ich auch ziemlich pervers rede bin ich nicht ganz sicher ob man ihn dann doch so richtig bei der polizei anzeigen kann
Man kann ihn trotzdem bei der Polizei anzeigen. Auch hier kannst du es damit begründen, dass du es in der Absicht gemacht hast, Pädophile aus dem Verkehr zu ziehen.