Du solltest auf jeden Fall eine Strafanzeige wegen Sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt gemäß § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB erstatten.

Wenn es dir schwerfällt, deiner Mutter es so zu erzählen wie es ist, könntest du es so begründen: du hättest es mit Absicht gemacht um Pädophile aus dem Verkehr zu ziehen. Vielleicht fällt es dir dann leichter.

da ich auch ziemlich pervers rede bin ich nicht ganz sicher ob man ihn dann doch so richtig bei der polizei anzeigen kann

Man kann ihn trotzdem bei der Polizei anzeigen. Auch hier kannst du es damit begründen, dass du es in der Absicht gemacht hast, Pädophile aus dem Verkehr zu ziehen.

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Ein stationärer Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus ist hier zwingend erforderlich, so schnell wie möglich. Du kannst auch bei der Telefonseelsorge anrufen: 08000 116 016.

Wenn du den Zwang hast, dich zu verletzen und du dich nicht unter Kontrolle bringen kannst, kannst du auch den Notarzt (112) rufen.

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Auf diesem Video ist das sehr gut erklärt.

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