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DAS kommt von den gesetzlichen Vorschriften über MinestTheorie und MindestPraxis Stunden (laso die sogenannten Pflicht- oder auch SonderFahrten!!) wenn Du einen FahrerlaubnissVORBESITZ hast (also mindestens Klasse M oder wie bei Dir Klasse A1) dann kannst Du die TheorieStunden um die hälfte reduzieren....Pflicht sind 12 Doppelstunden Allgemine VerkehrsLehre + KlassenSpezifische ZusatzTheorieStunden! In Deinem Fall NeuErwerb Klasse B müsstest jetz NUR 6 Doppelstunden Grundwissen und 2 Doppelstunden AutoZusatzStoff machen / nachweisen können ! würdest Du den MotorradFührerschein mitmachen könntest Dir von den 12 Sonderfahrten (5 x Überland , 4 x Autobahn und 3 x NachtFahrten) auch über die Hälfte einsparen! deswegen spricht man von einer ERWEITERUNG der vorhandenen FahrErlaubniss ;) weil Du schon ein Können und Wissen VOR-besitzt :) und auch schon (zum Teil eben nur) abGEPRÜFT worden bist :)