Hi ich erkläre zunächst einmal den Sachverhalt.

Ich habe einem Freund von mir mein Semester Ticket gegeben und dieser wurde mit dem im Zug erwischt und hat einen Brief bekommen bzgl. Betruges soweit so gut, jetzt habe ich mich damit befasst, da ich ausdrücklich in dem Brief erwähnt werde, da diese wissen wollen wie er in den Besitz des Tickets gekommen ist. Mir ist im Nachhinein klar daß es sich dabei um Beihilfe des Betruges handelt. Ich wollte im Sommer in die USA Reisen mit besagtem Freund (alles schon gebucht) wenn der Prozess gegen ein Bußgeld von besagtem Freund eingestellt wird führt dieses zur Vorstrafe und muss dies bei der Einreise angegeben werden? Werde ich dann zusätzlich auch noch verurteilt bzw erwartet mich ähnliches Schicksal? Mir ist die Dummheit der Straftat bekannt und brauche deshalb keine moralischen Kommentare hierzu. Primär ist für mich nur die Einreise wichtig, der Bußbetrag ist nicht das Problem. Danke für jede Antwort!