Bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen. Da gibt es im Internet ein entsprechendes Formular, ausfüllen und an die auf dem Formular angegebene Stelle schicken. Die fragen aber i.d.R. auch nach der Paketnummer. Gerade deshalb gibt es diese Nummer ja, und wenn man sie dann nicht aufbewahrt hat man eben Pech, wenn es dann man Probleme gibt.

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Wo ist denn das Problem? 18.9.2016 ist in einem Jahr, so lange hat der Käufer zeit. Punkt. Und, mal ehrlich, sich in sowas wichtigem wie einem Kaufvertrag um ein Jahr verschreiben? Das wird kaum jemand glauben... Wenn der Käufer dann zum Stichtag (also 18.9.2016) nicht bezahlt hat, dann kann man das ganze dem Anwalt übergeben. Die Polizei kann und wird da nichts machen - zum einen ist es eine Zivilrechtliche Angelegenheit, zum anderen ist es noch ein Jahr (!) vor dem Stichtag, was sollte die Polizei denn da jetzt schon machen?

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