Ich habe meinen Vertrag bei Mobilcom/Debitel zum 31.03.2010 gekündigt. Dabei habe ich nur(!) den Vertrag gekündigt. An das Lastschriftverfahren habe ich gar nicht mehr gedacht.
Die Kündigung wurde mir schriftlich bestätigt. Aber auch hier keine Silbe zum Thema Lastschrift.
Anfang April wurde dann wieder ein Betrag via Lastschrift eingezogen. Da Mobilcom/Debitel die Beträge ja im Voraus berechnet und die letzte Rechnung zudem einen falschen Abrechnungszeitraum (bis 25.04.) auswies, habe ich die Abbuchung zurückgehen lassen.
Dass mir nun knappe 25 Euro Gebühren für die Rücklastschrift in Rechnung gestellt werden, war mir durchaus bewusst. Steht ja auch in den AGB. Die Geschäftsgebahren des Providers sind zudem, besonders im Internet hinlänglich bekannt.
Mich interessiert jetzt aber generell die Frage:
Wann endet generell das Lastschriftverfahren? Zum Vertragsende? Oder ist das Ende offen? Kennt jemand im BGB entsprechende Paragraphen?