Hallo @ll. Ich habe meinen 16 Jährigen Adhs Kranken Sohn in einem Berufsbildungswerk unter gebracht. Das ich hier zu Kosten heran gezogen werde ist mit klar und bin bereit zu zahlen. Bei der Berechnung werden Kredite, etc. berücksichtigt. Das muss ich nun auch belegen. Auf den Kontoauszügen und Überweisungsbelegen ist klar und deutlich zu sehen dass die Zahlung ein Darlehen bedient. Das Jugendamt akzeptiert aber keine Kontoauszüge und will die Darlehensverträge haben. Muss ich diese heraus geben? Verstößt das nicht gegen den Datenschutz und das Bankgeheimnis? Ich bin der Meinung das diese Verträge das Jugendamt nichts angehen!