Antwort
Ich habe mal jemand mit "Nicht geehrte Müller" angeschrieben und wurde wegen Beleidigung verurteilt, was natürlich lachhaft ist!
Rechtsmittel steht noch aus.
Nein, man braucht weder Aufnahme noch Zeugen.
Das Gericht interessiert aber, in welchen Zusammenhang diese Äußerung gefallen ist.
War sie auf einen Sachverhalt bezogen, ist es sehr wahrscheinlich nicht strafbar.
Ob hier eine Schmähkritik vorliegt? Grenzwertig.