Antwort
Es geht einzig um die Kategorisierung F1 bis F4 und um das CE - Zeichen mit Zulassungsnummer. In Deutschland ist der private Gebrauch nur von F1 und F2 gestattet, damit darf privat auch nur F1 und F2 nach Deutschland eingeführt werden. Mit entsprechendem Berechtigungsschein auch F3 und F4 (z. B. Pyrotechniker). Analog zu F1 bis F4 gibt es auch die Bezeichnung Kat.1 bis Kat.4.