Wir sind nun frisch verheiratet und wollen eine Privat Haftpflichtversicherung kündigen, da wir ja nun eine Sonderkündigung bei Doppelversicherung machen können. Mein Mann ist seit 2007 selbst Haftpflichtversichert, hatte aber Anfang 2014 bei einer anderem Versicherung einen Neuvertrag abgeschlossen. Meine erste Haftpflicht besteht seit 2012. wonach richten sich denn jetzt die älteren Rechte?