Hallo.

Angenommen jmd. wohnt in einer Wohung, bezieht Wohngeld, will nun in eine etwas teurere Wohnung ziehen und stellt vorher einen Änderungsantrag. Einen wirklich zwingenden Grund wie z.B. eine Kündigung oder ein befristeter Vertrag hat er nicht.

Wird der Umzug dann vom Wohngeldamt abgelehnt? Bzw. wird weiterhin nur der Betrag für die alte Wohnung gezahlt?

Ich frage deshalb, weil man beim Bezug von Alg2 auch nicht einfach so, also ohne zwingenden Grund, in eine teurere Wohnung umziehen darf. Macht man es doch, hat das Amt das Recht, dem Antragssteller anschließend nur die Mietkosten, die auch in der alten Wohnung entstanden wären, weiterzuzahlen.

Ist das beim Wohngeld ähnlich?

Danke für eure Antworten jetzt schon mal, Marie