Bei der Wohnungsabnahme zum Auszug wurde eine abgeplatzte 1€uro grosse Stelle in der Arbeitsplatte in der Küche bemängelt. Sie war schon vorhanden, als ich vor 4Jahren eingezogen bin, ist aber im Einzugsprotokoll nicht vermerkt worden. Nun wurden 100€ für die Reperatur einbehalten, die Platte wird jedoch vorerst nicht ausgetauscht. Die Arbeitsplatte ist alt und am Cerankochfeld bereits beschädigt.. Wie kann ich vorgehen, um meine 100€ zu bekommen ohne teure Anwaltskosten? Gibt es eine Klausel,.dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist? Danke fürs Lesen und hilfreiche Antworten

Kirsten