Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage, auf die ich so noch keine Antwort gefunden habe.
Als ich damals die Schule abgeschlossen habe und mein Studium begonnen habe, lagen dazwischen 4 Monate Überbrückungszeit, in der das Kindergeld weiter gezahlt wurde.
Meine Frage ist, ob man nochmal so eine Überbrückungszeit von 4 Monaten in Anspruch nehmen kann, wenn man dies bereits schon 1x getan hat.
Weil ich habe mein Studium abgebrochen und beginne nun eine Ausbildung. Dazwischen liegen 4 Monate. Dies wäre also meine zweite Überbrückungszeit.
LG