Ich habe bis jetzt einen Minijob auf einer 520 Basis gearbeitet, werde nun aber auch einen teilzeitjob sprich 20 stunden die Woche Arbeiten. Meinen Minijob will ich weiterhin behalten. Kriege ich in diese fall weiterhin Kindergeld? Ich fange nächsten September eine Ausbildung an und bin dem entsprechend aktuell als ausbildungssuchend eingeschrieben. Lg