Guten Tag,

ich bin daran interessiert, mehr über die rechtlichen Aspekte der Ehe in der Schweiz zu erfahren. Insbesondere würde ich gerne verstehen, wie das Gesetz die Ehe zwischen nahen Verwandten sieht, zum Beispiel zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades. Gibt es bestimmte Bestimmungen oder Einschränkungen, die man beachten sollte?

Die Frage stellt sich aus persönlichem Interesse, da ich in einer solchen Situation bin, wo eine solche Verbindung eine Überlegung ist. Es geht hierbei nicht nur um eine tiefe emotionale Verbindung, sondern auch um die gemeinsamen Werte und Zukunftsperspektiven, die wir teilen. Wie würde das Gesetz eine solche Verbindung beurteilen, und welche rechtlichen Schritte wären erforderlich, um diese zu legitimieren?

Ich wäre für detaillierte und ernsthafte Auskünfte sehr dankbar.

LG
Qendrim Berisha