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Ein Einschreiben wird mit Unterschrift des Empfängers übergeben. Ein Einwurf-Einschreiben wird mit Unterschrift des Postboten in den Briefkasten geworfen. Im Zweifelsfall ist der Postbote der Zeuge. Ein Einwurf-Einschreiben reicht für den Beweis der Zustellung vollkommen aus, dazu gibt es einen rechtlichen Konsens.