Ich bin allein sorgeberechtigter Vater meines Sohnes. Ich möchte eine Vollmacht ausstellen, mit der meine Partnerin (nicht leibliche Mutter) berechtigt ist den Betreuungsvertrag in der Kita in meinem Namen zu unterschreiben. Geht das ohne notarielle Beglaubigung oder muss ich dafür zum Notar? und wie nennt man diese Art der Vollmacht.

liebe Grüße