Seit kurz vor Heiligabend hat meine Hündin ständig starken Durchfall und muss ab und zu auch brechen. Zwischendurch hab ich sie einen Tag fasten lassen und ihr dann gekochtes Hühnchen mit verkochtem Reis gegeben, und es hat sich wieder beruhigt, bis ich ihr wieder ihr Futter gab. Erst heute (24.01.2018) hab ich bemerkt, dass ihr Futter welches ich am 01.12.2017 gekauft hab, das Mindesthaltbarkeitsdatum auf den 11.11.2017 gesetzt war. Ich hab den Kassenzettel noch. Das Futter werde ich umtauschen können, aber kann ich mit einer Entschädigung rechnen? Schließlich hab ich über viele Wochen meinen Hund vergiftet. Ist es meine Aufgabe auf das MHDatum beim Kauf zu schauen, oder kann ich mich darauf verlassen, dass eine namenhafte Handlung für Tierbedarf solches Futter gar nicht mehr oder nur gekennzeichnet und reduziert verkauft?