Ich habe mein Arbeitsverhältnis (in seiner Wohngruppe mit 24h Stunden Diensten) zum Ende des Monats gekündigt. Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, weil ich noch in der Probezeit bin.
Seitdem ich dort angefangen habe zu arbeiten, habe sich bei mir etliche Minusstunden angesammelt (Hauptsächlich durch die Einarbeitung damals, aber niemals durch mein Verschulden z.B. nicht erscheinen, zu spät kommen oder früher gehen). Jetzt soll ich entweder in den noch verbleibenden drei Wochen dieses hohe Maß an Minusstunden ausgleichen oder mir wird dies vom Lohn abgezogen. Kann mein Arbeitgeber dies einfach so machen? Obwohl es gar nicht möglich ist das alles nachzuarbeiten? Außerdem habe ich auch noch 8,5 Tage Urlaub übrig.
Ich habe mich schon ein wenig erkundigt und gelesen, dass wenn ich der Verwendung eines Arbeitszeitkontos eingewilligt habe, mein Arbeitnehmer eher den Lohn kürzen kann. In meinem Vertrag steht, dass ich der Mitwirkung der Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz zusage.

Kann mir jemand behilflich sein?