Hallo,
in der Schule muss ich in einer kleineren Hausarbeit erklären was man unter Autonomie bzw. unter Selbstbestimmung nach Kant versteht. Sind es nicht Synonyme?? Ich habe schon reichlich recherchiert allerdings bin ich etwas verwirrt - bei einen Moment verstehe ich es beim anderen dann nicht mehr.
Ich will gerne eine Herleitung vornehmen bevor es zur Definition von Kant gemäß „Autonomie als Eigenschaft des Willens sich selbst ein Gesetz zu sein“ kommt. Demnach würde ich gerne die Selbstzwecklichkeit und Bezug/Bedeutung zum „Reich der Zwecke“ vornehmen. Aber genau hier bin ich dann immer verwirrt - widerspricht sich das nicht oder Check ich es einfach nicht?
was sollte ich denn erwähnen um eine gute Herleitung zur Definition von Autonomie gemäß Kant zu schreiben?
Vielen Dank im Voraus!