Hallo :-)

Ich wohne seit ca 2 Monaten in der Schweiz, ich habe danach auch schon gegooglet und recherchiert was das zeug hält..! Und zwar habe ich die Aufenthaltsbewilligung "L" beantragt solange ich eine Lehrstelle suche.. ( bis Mai 2016 gültig) dennoch habe ich sehr schnelle eine gefunden und auch Unterschrieben und auf der Gemeinde abgegeben für die Aufenthaltsbewilligung "B" damit ich meinen Führerschein bis zu Lehre abschließen kann sowie Handyvertrag.

Jedoch bekam ich Heute einen Brief von der Gemeinde meine Aufenthaltsbewilligung "L" wäre abhol-bereit mit Barzahlung 69.00 Franken. Was schon ziemlich dumm ist da es Automatisch ablaufen sollte wenn ich einen Lehrvertrag abgebe!

Meine Frage ist jetzt.. Könnte es trotzdem gehen mit der Aufenthaltsbewilligung L den Führerschein zu starten.. Oder das die Behörde sagt Okay.. sie können zwar erst ab Mai die B Bewilligung in Antrag stellen aber können mit einem schriftlichen bescheid den Führerschein fortfahren weil es sinnlos bzw denen ihr Fehler war ?? Ich schreibe Ihnen nochmal Persönlich und ausführlich was mein Problem ist..

Aber ich hoffe sehr das mir dennoch Jemand so schnell wie möglich aussage geben kann!

Kexy.