Hallo zusammen,
ich habe ein neues Angebot im Vertrieb im Angestelltenverhältnis erhalten. Darin steht zur Arbeitszeit folgendes: "...vollbeschäftigt und seine ganze Arbeitskraft im Interesse der Gesellschaft einsetzen"
Meines erachtens hat der Arbeitgeber nach paragraph 3 ArbZG damit Anspruch auf bis zu 48 Stunden (Mo-Sa je 8 Std.)
Nach paragraph 7 Abs 1ArbZG könnte diese Zeit sogar ausgeweitet werden, wenn in der Betriebs,- oder Tarifvereinbarung etwas anderes geregelt ist.
Ist das soweit richtig?
Und was genau bedeutet die Formulierung "ganze Arbeitskraft im Sinne der Gesellschaft einzusetzen"?
Danke schon mal für die Antwort.