Wir bewohnen eine Mietwohnung in einem kleinen Wohnpark. Zu je einem Block (18 WE) gehören 36 Tiefgaragenstellplätze. Die Zufahrt besteht aus einer Kurve, so dass keine vollständige Einsicht besteht . Ebenso ist die Tiefgarage in Winkelform, wodurch eine allseitige Einsicht nicht gegeben ist. Eine Ampelanlage fehlt! Oft kommt es vor, dass das Rolltor offen steht (z.B. bei der Hausreinigung oder der Benutzung als Fußweg). Mehrfach konnten Unfälle vermieden werden, weil die Ein- und Ausfahrenden noch eine Notbremsung machen konnten. Beispielsweise hat ein Einfahrender das Tor geöffnet und fährt hinein, während ein Nutzer der Tiefgarage von der Wippe rollt.

Bei den beiden anderen Tiefgarageneinfahrten der Nachbarblöcke gibt es solche Anlagen. Nun haben mehrere Mieter die Verwaltung auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Diese vertritt aber die Meinung, dass die Eigentümergemeinschaft unseres Blockes eine solche "Erweiterung" ablehnen würde.

Wer müsste bei einem Unfall zahlen? Die kFZ-Haftpflichtversicherung erklärte auf Anfrage, dass das ein Privatgrundstück sei und somit entweder die Privathaftpflicht oder die Gebäudehaftpflichtversicherung dafür zuständig wären.

Was ist richtig? Und gibt es für die Ausstattung mit Tiefgaragenampeln eine Rechtsgrundlage