Meine 15jährige Tochter ist aus erzieherischen Gründen zur Zeit in einer Wohngruppe (vollstationär) untergebracht. In den Herbstferien fuhr sie für eine Woche zu ihrer Schwester. Dies war vom Jugendamt Oranienburg schon vorab erlaubt (als Belohnung, wenn sie ihren Pflichten in der Wohngruppe ordnungsgemäß nachkommt). Meinen Töchtern und mir wurde vom Jugendamt und von den Betreuern der Einrichtung immer wieder zugesichert (nur mündlich), dass die Verpflegungskosten "kein Problem" seien. Leider mussten wir eines besseren belehrt werden. Es gab kein Verpflegungsgeld.

Nun meine Frage: MUSS die Einrichtung bei Urlaub Verpflegungsgeld zahlen oder nicht??? Vielleicht kann mir ja jemand den Paragraphen und das dazugehörige Gesetzbuch (SGB VIII ????) nennen.

Unser Wohnort und die Einrichtung befinden sich im Landkreis Oberhavel, Bundesland Brandenburg.