Hallo erstmal. Als ich frisch 14 war habe ich einen gemeinschaftlichen Ladendiebstahl begangen, bei dem ich nachgewiesenermaßen nicht die treibende Kraft war. Ich musste an einer Leseweisung der Stufe 1 (niedrigste Strafe die möglich war) teilnehmen

-Damals war es sehr schwer für mich Freunde zu finden und ich war leider so naiv, dass ich geglaubt habe, wenn ich bei einer von den Klau-Aktionen meiner sogenannten Freunde mitkomme, wertgeschätzt zu werden. Ich bereue meine damaligen Entscheidungen zutiefst und habe mein Verhalten von Grund auf seit diesem Vorfall verbessert.

Ich bin 18, und bin seit dem in keinster Weise polizeilich negativ aufgefallen . Dennoch möchte ich mir meinen Wunsch bei der Polizei zu studieren erfüllen und mich bewerben. Ich habe ein Abitur von 1,2 , wäre also folglich dafür geeignet. Nun meine Frage: kann mir mein damaliger Fehler zum Verhängnis werden?