Servus,

Ich hab 2013 ein FSJ absolviert und im Rahmen dessen die staatliche Prüfung zum rettungssanitäter gemacht. Jetzt studiere ich und arbeite nebenbei. Da es efür das Kindergeld bei einer ZWEITEN Berufsausbildung die 20h/woche Beschränkung gibt, würde mich interessieren, ob der rettungssanitäter als erste Ausbildung gewertet wird, da mittlerweile ja eigentlich alles auf rettungsassitenten umgestellt wird.

Grüße Kerni