Hallo,

angenommen man hat auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels einen Gerichtsvollzieherauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft beim Schuldner gerichtlich eingereicht.

In dem Auftrag hat man angekreuzt, dass die Vermögensauskunft vor einem Pfändungsauftrag durchgeführt werden soll.

Inzwischen hat man vom Gerichtsvollzieher die geforderte Summe erhalten. Wie verhält es sich nun mit der Vermögensauskunft? Bekommt man diese überhauot noch oder hat sich diese mit dem Begleichen der Forderung erledigt?

LG Kerforra99